Mindestanlage
ab 5.000 Euro
ab 25 Euro mtl.
Beteiligungsform
Deutsche Lebensversicherung
Geplante Auszahlung
keine
Einkunftsart
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Sicher geprüft
BaFin
Mitglied bei Protektor Lebensversicherungs-AG
Absolut sicherheitsorientiert – jederzeit flexibel – mit hoher Rendite
Die myLife Lebensversicherung bietet mit dem myLife aktiv & Invest die Beste Kombination!
Ihr Vorteil einer provisionsfreien Lebensversicherung!
Vorteile des klassischen Bankdepots
⇒ Große Flexibilität
⇒ Rendite Potential
Vorteile des klassischen Sparbuchs
⇒ Hohe Sicherheit
⇒ Einlagensicherung
Vorteile der klassischen Lebensversicherung
⇒ Steuervorteile
⇒ Lebenslange Rente
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Hohes Renditepotential, Verfügbarkeit und Sicherheit!
Sicherheitsorientierte Beispielrechnung für 100.000,- €:
Sicherheitsorientiert investiert, geschützt vom Protektor, beste nationale Auszeichnungen, monatlich verfügbar und im Jahr 2020 mit einem Rentengarantiezins von 0,9% zzgl. 1,45% Überschussbeteiligung & Bewertungsreserven kalkuliert. Das abzuziehende Vermittlungshonorar bleibt in dieser Berechnung noch unberücksichtigt, die Versicherungskosten für Einmalbeträge und laufenden Kosten wurden bereits einkalkuliert:
Die myLife Lebensversicherung bietet volle Flexibilität mit Zuzahlungen und Auszahlungen, wie man dem Beispiel entnehmen kann:
Die myLife Lebensversicherung bietet sich als Rendite-starke Alternative zu einem Klassischen Depot an.
Nützliche Informations-PDFs
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Sie können nur gewinnen... lassen Sie uns miteinander sprechen:
Also zusammengefasst: KEIN RISIKO
Wie Sie bei Ihrer Lebens- & Rentenversicherung Kosten sparen!
Nutzen Sie unseren Service, um die Kosten Ihrer Lebens- & Rentenversicherung zu senken!
Lebens- & Rentenversicherungsoptimierung:
Weniger Kosten, mehr Ertrag!
Falls Sie bereits eine Lebens- oder Rentenversicherung für Ihre Altersvorsorge besitzen, empfehlen wir Ihnen den vorhandenen Vertrag auf die entsprechende Kostenstruktur überprüfen zu lassen. Dafür können Sie sehr gerne unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, sie können aber auch im Ersten Schritt selbst mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Wichtig ist hierbei zu erfragen, wie viel Beitrag Sie in Ihren Vertrag bereits eingezahlt haben und wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist. Daraus lassen sich dann teilweise ganz gut die Kosten Ihrer Versicherung ableiten.
Viele Berater und Verkäufer reden lieber über die prognostizierte Rendite, anstatt über die vorhandenen Kosten. Wir möchten in diesem Falle sehr gern über die Versicherungskosten sprechen und möchten die mit den Kosten der provisionsfreien myLife Lebensversicherung vergleichen.
In dem Buch: „Kostenvergleich von Altersvorsorgeprodukten“ von Mark Ortman wurden die durchschnittlichen Versicherungskosten passend analysiert.
Vergleich zwischen einem Depot und der myLife Invest
Die Abgeltungssteuer, verringert den Gewinn bei jedem Verkauf
Als Beispiel wurde ein Investment von 100.000,- € gewählt. Zum einen soll dies in ein klassisches Depot (Direktinvestment) und in die myLife Invest als Vergleich angelegt werden.
Die Berechnungen beruhen auf marktüblichen Kostensätzen:
Für die Depotanlage wurden jährliche Gebühren von 40 Euro und laufende Serviceentgelte von 1 % angenommen. Bei myLife Invest fallen 60 Euro zzgl. 0,45 % p.a. des durchschnittlichen Fondsvermögens an (Stand 07/2020). Ein Betreuungshonorar von 1 % wurde ebenfalls berücksichtigt.
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Lesen Sie gern regelmäßig unsere aktuellen Blog Artikel!
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Rückabwicklung von Lebensversicherungen!
Der ARD-Ratgeber Geld hat dies bereits im Jahr 2015 empfohlen. Nutzen Sie jetzt diese Möglichkeit!
Falls Sie alte Renten- und Lebensversicherungen besitzen und festgestellt haben, dass Sie aktuell mehr in die Verträge eingezahlt haben, als was Sie aktuell zurück bekommen würden, sollten Sie einen genauen Blick auf das Abschlussdatum Ihrer Versicherung werfen.
Lebens- & Rentenversicherungen im Zeitraum zwischen 01.08.1994 und 31.12.2007 können nämlich rückabgewickelt werden. Dies kann Ihnen sehr viel bereits verloren gegangenes Geld zurückbringen.
Jüngst hat der Europäische Gerichtshof (Dezember 2019) entschieden, dass bei Rücktritt von Renten- & Lebensversicherungen nicht nur der Rückkaufswert, sondern sämtliche Prämien zurückgezahlt werden müssen.
Was Sie wissen sollten.
Wie der EUGH nun bestätigt, kann mit einem Widerruf oder Rücktritt, anstatt durch die Kündigung, der volle Anspruch auf alle geleisteten Beiträge geltend gemacht werden vom 19. Dezember 2019, Az.: C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18). Anderenfalls geht mit einer Kündigung immer ein großer Verlust einher.
Die Rechte der Kunden wurden mit diesem Beschluss gestärkt
Ferner wurde der Widerruf oder Rücktritt insofern einfacher gemacht, dass nun bei versäumter oder ungenügender Aufklärung über die Widerrufsrechte derselbige Widerruf des Versicherungsvertrages durchgesetzt werden kann.
Die Entscheidung umfasst dabei fünf wesentliche Punkte:
- Das Rücktrittsrecht hat keine zeitliche Begrenzung: Egal, wann man von der fehlerhaften Belehrung erfahren hat, kann man sein Rücktrittsrecht gelten machen
- Gekündigte Verträge: Auch bei bereits gekündigten Verträgen kann nachträglich ein Rücktritt stattfinden.
- Schriftform: Ohne hinreichenden Hinweis des Versicherers ist kein Brief in Schriftform zwingend notwendig. Das bedeutet, dass eine E-Mail vollkommen ausreichend ist.
- Verzinsung: Die Verjährung der Zinsen darf vom nationalen Gesetzgeber nur unter gewissen Bedingungen auf drei Jahre festgelegt werden.
- Nationale Gesetzgebung: Es dürfen vom nationalen Gesetzgeber keinerlei Beschlüsse verabschiedet werden, die den Kunden bezüglich Rücktrittsrecht auf irgendeine Art und Weise benachteiligen würden.
Lösen auch Sie sich durch Rücktritt oder Widerruf von Ihrer unrentablen Lebens- oder Rentenversicherung!